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Können Sie es sich leisten, unnötig Geld beim Import auszugeben?

Aufschubkonto beantragen

90 Tage Extra-Liquidität beim Import bei gleichzeitig
gesenkten Kosten für die Zoll-Abfertigung.

90 Tage Extra-Liquidität

Mit einem Aufschubkonto haben Sie 90 Tage Extra-Liquidität - kostenfrei.

20% schnellere Zoll-Abfertigung

Vereinfachen Sie damit Ihre Importprozesse, sparen Sie 10-20% Zeit und arbeiten Sie effizienter.

Importkosten messbar senken

Vermeiden Sie es, sinnlose Vorlageprovision beim Import an den Spediteur zu bezahlen und minimieren Sie die Abhängigkeit von externen Dienstleistern.

Kennen Sie diese Probleme beim Import?

Viele Unternehmer verschenken sinnlos Geld beim Import, kennen Sie einen oder mehrere dieser Punkte auch?

Einfuhrumsatzsteuer führt zu Liquiditätsengpass

Die EUSt kostet Sie unnötig Liquidität. Es würde Ihnen helfen, wenn Sie diese 3 Monate später zahlen könnten.

Langsame Zollabfertigung

Die Zollabwicklung ist träge. Stand- und Lagerkosten schmälern Ihre Marge. Warum es so lange dauert, kann Ihnen auch keiner erklären.

Mit Zoll-Einsparungen kennt sich keiner aus

In Ihrem Unternehmen fehlt das Know-How, mit welchen exakten Schritten man beim Import spart.

Extra-Gebühren des Spediteurs

Der Spediteur rechnet Ihnen unnötigerweise 2,5 - 5% Vorlageprovision oder Kapital-bereitstellungsgebühr beim Import ab?

Sie möchten nichts falsch machen

Sie möchten nichts falsch machen, um nicht negativ beim Zoll aufzufallen. Aus Sorge einen Fehler zu machen, machen Sie lieber nichts.

Logistiker performen nicht

Ihr Logistiker hat schlampig arbeitende Mitarbeiter und ist unzuverlässig. Sie müssen sich deswegen selbst mit den Import- oder Exportthemen herumschlagen.

Mehr Liquidität beim Import ist NICHT so schwer.
Sie brauchen nur ein eigenes Aufschubkonto.

Viele Unternehmen nutzen beim Import (unwissentlich) das Aufschubkonto des Spediteurs.

Das lässt dieser sich aber vergolden. Mit rechnerisch bis zu 30% Zinsen p.a.

Extra-Liquidität erhalten Sie auch nur für 14 oder 30 Tage, je nach
Zahlungsziel der Spediteurs-Rechnung.

Dabei können Sie bis zu 90 Tage Liquidität erhalten und das
OHNE Kosten. Mit einem eigenen Aufschubkonto.

Viele Unternehmen nutzen beim Import (unwissentlich) das Aufschubkonto des Spediteurs.

Das lässt dieser sich aber vergolden. Mit rechnerisch bis zu 30% Zinsen p.a.

Extra-Liquidität erhalten Sie auch nur für 14 oder 30 Tage, je nach Zahlungsziel der Spediteurs-Rechnung.

Dabei können Sie bis zu 90 Tage Liquidität erhalten und das OHNE Kosten. Mit einem eigenen Aufschubkonto.

Erhalten Sie ein eigenes Aufschubkonto in ⌀ 3 Wochen

Unternehmen im Import profitieren nachhaltig davon, wenn sie ein Aufschukbonto haben.

Seit über 37 Jahren optimiert unsere Kanzlei mit allen verfügbaren rechtlichen Werkzeugen die Importprozesse, wozu auch das Aufschubkonto gehört.

Unsere Anwälte Dr. Wegner und Schmoll unterstützen sie bei den Kernthemen, die für jedes Unternehmen im grenzüberschreitenden Warenverkehr wichtig sind:

Identifikation und Beseitigung von Risiken im aktuellen Importprozess

Durchführung der verpflichtenden Selbstauditierung für das Aufschubkonto

Vorbereitung aller Unterlagen und Anträge für den Zahlungsaufschub beim Zoll

Vorab-Klärung mit den oft persönlich bekannten Sachbearbeitern beim Zoll zur Genehmigungsfähigkeit

Begleitung des gesamten Prozesses bis zur Bewilligung des Zahlungsaufschubs und darüber hinaus

Die Rechtsanwälte Dr. Wegner und Schmoll sind bekannt für ihre bewährten und gleichzeitig innovativen Denkweisen, die systematische Abwicklung von Import- und Exportprozessen erlauben.

Niemand schafft es, alleine großartige Dinge zu erreichen, deshalben können Dr. Wegner und Herr Schmoll mit ihrem 20-köpfigen Team auf mehr als 1.500 betreute Unternehmen zurückblicken, die mit ihren Strategien Zoll gespart und gleichzeitig die Prozesse sicher dokumentiert haben.

Mit O&W von
Geldverschwendung zu mehr Marge

Ohne die O&W Rechtsanwaltsgesellschaft

Sie haben Engpässe in der Liquidität. Weil die Einfuhrumsatzsteuer erst 3 Monate später erstattet wird, können Sie nicht so viel Ware einkaufen, wie gewünscht.

Die Rechnung des Spediteurs haben Sie noch nie verstanden. Deswegen merken Sie auch gar nicht, dass Sie unnötige Kosten für die Einfuhrabfertigung zahlen. In der Regel 2-5% von Zoll- und Einfuhrumsatzsteuer. Bei 500.000 € Einfuhrvolumen macht das schnell bis zu 10.000 € jährlich an Zusatzkosten aus.

Ihre Anweisungen für die Zollabfertigung werden von der Spedition oft nicht befolgt, was zu Verzögerungen und Unklarheiten führt.

Mit der O&W Rechtsanwaltsgesellschaft

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer müssen erst bis zu 3 Monate später gezahlt werden. Die Beträge werden bequem im Lastschriftverfahren bei Fälligkeit abgebucht. Hierfür zahlen Sie (im Gegensatz zur Dauerfristverlängerung beim Finanzamt) keinerlei Gebühren.

Bis zu 5% Vorlageprovision auf verauslagte Einfuhrabgaben beim Spediteur sparen, indem Sie dem Spediteur ihr eigenes Aufschubkonto mitgeben. Dieses gibt der Spediteur direkt beim Zoll an. Die Einfuhrabgaben werden auf ihr eigenes Konto gebucht. Sie sind zudem vom Dienstleister unabhängig.

Durch die Analyse und Optimierung Ihrer Zollprozesse stellen wir sicher, dass Ihre Anweisungen klar definiert und dann zuverlässig umgesetzt werden, wodurch Verzögerungen minimiert werden.

Sie wollen...

... Ihr Wachstum finanzieren, ohne die sofortige finanzielle Belastung tragen zu müssen?

... Zeit und Stress sparen, indem Sie kurzfristige Liquiditätsengpässe vermeiden?

... den Cashflow optimieren und alle Möglichkeiten zum Sparen beim Import nutzen?

... Verzögerungen vermeiden, indem Container beschaut werden und Lagergelder, Standgelder oder Demurrage anfallen?

... strategisch planen, um Ihre Ausgaben besser zu timen und Kapital in den Momenten verfügbar zu haben, in denen es am meisten benötigt wird?

Ist Ihr Unternehmen für ein Aufschubkonto geeignet?

Unsere Beratung zum Aufschubkonto ist ein exklusives Angebot, das nur für ausgewählte Unternehmen bereitgestellt wird.
Als Importeur können wir Sie nur betreuen, wenn die folgenden Voraussetzungen zutreffen:

Importvolumen im Jahr mindestens 500.000 €

Sie haben erste Mitarbeiter, die sich um den Einkauf, die Logistik, den Vertrieb oder den Zoll kümmern

Sie wollen Ihre Import-Situation nachhaltig verbessern

Sie sind bereit, Ihren Spediteur anzuweisen künftig Ihr eigenes Aufschubkonto anzumelden

Sie möchten echte  Verfahrenserleichterungen beim Zoll nutzen

Sie haben hohe Ziele - wollen wachsen und expandieren

Ist Ihr Unternehmen dafür geeignet, mit einem Aufschubkonto zu sparen?
Dann buchen Sie sich bitte jetzt einen Termin für ein Beratungsgespräch.

Welche Vorteile hat eine Zusammenarbeit mit der O&W Rechtsanwaltsgesellschaft?

Rechtsberatung durch qualifizierte Anwälte

Vertrauen Sie auf die Expertise unserer qualifizierten Anwälte, die Ihnen seit 37 Jahren fundierte und rechtsverbindliche Beratung bieten. Im Gegensatz zu freien Zollberatern gewährleisten wir die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und minimieren rechtliche Risiken.

Wir haben für den Zoll gearbeitet und kennen die Gegenseite

Durch unsere umfassende Analyse und Optimierung Ihrer Zollprozesse stellen wir sicher, dass Ihre Anweisungen vom Spediteur stets befolgt werden und Beschauen oder Verzögerungen der Vergangenheit angehören. Denn wir haben selbst schon für den Zoll gearbeitet.

Keine Änderungen bei Zollvorschriften verpassen

Mit unseren Updates 2x im Monat und zu Ihrem Unternehmen zugeschnittenen Newslettern bleiben Sie informiert und rechtlich abgesichert, sodass Sie Vorschriften binnen innerhalb von 3 Tagen sicher einhalten können.

Schulung und Weiterbildung für dauerhafte Compliance

Durch gezielte Schulungen und Weiterbildungen erhöhen wir den Wissensstand und die Kompetenz Ihrer Mitarbeiter. Dadurch werden Fehler minimiert und Ihre Mitarbeiter machen bis zu 39% weniger Fehler beim Einhalten der Vorschriften.

Über die O&W Rechtsanwalts-gesellschaft mbH

Spezialisiert auf die internationale Lieferkette und den Zoll.

Seit mehr als 37 Jahren legen wir Wert auf eine fundierte und schnelle Beratung zu allen Fragen des internationalen Handels.

Die Rechtsanwälte von O&W sind seit 1987 auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Handelsrechtes tätig.

Sie haben sich seitdem zu einer international bekannten Praxis für Wirtschaftsrecht in Hamburg entwickelt, die ihre Schwerpunkte im Seehandels- und Schifffahrtsrecht, Transportrecht, Zollrecht und Versicherungsrecht, sowie im internationalen Kaufrecht hat.

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um den internationalen Handel und die maritime Wirtschaft. Kontaktieren Sie uns gerne. Sie erhalten bei uns stets einen persönlichen Ansprechpartner.

Egal, ob wir Ihnen bei einer aktuellen Herausforderung helfen sollen oder proaktiv Rechtsangelegenheiten klären sollen - wir helfen unseren Mandanten durch die Verwendung der richtigen rechtlichen Werkzeuge, der Gegenseite und dem Wettbewerb stets einen Schritt voraus zu sein.

Unsere Rechtsanwälte im Zollrecht

Dr. Tristan Wegner

Rechtsanwalt, Fachanwalt

Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit mehr als 11 Jahren berät er Unternehmen zur internationalen Lieferkette mit dem Fokus auf das Zollrecht. Er hält regelmäßig Vorträge und optimiert die Zoll- und Lieferprozesse.

Frühere Tätigkeit bei der Zollfahndung

Erfahrung in Verhandlungen mit der EU-Kommission und Hauptzollämtern

Fortbildung zum Fachanwalt

Annika Siggelkow

Rechtsanwältin

Annika Siggelkow ist seit Rechtsanwältin für Zollstrafrecht, Compliance, Bußgeld- sowie Strafverfahren des Zolls und im Bereich Außenwirtschaftsrecht bei O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig.

Spezialisiert auf Zoll-Strafverfahren, Compliance und Außenwirtschaftsrecht

Expertise zu CBAM, Exportverboten, Sanktionen

Anton Schmoll

Rechtsanwalt

Anton Schmoll ist seit 2013 bei der O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH angestellt und hat die Praxisgruppe Zollrecht maßgeblich mit aufgebaut. Er hat zuvor beim Hauptzollamt Hamburg gearbeitet.

War in der Vergangenheit für das Hauptzollamt Hamburg tätig

Schwerpunkt im Zollrecht und Verbrauchssteuerrecht

Große gerichtliche Erfahrung, inklusive Verfahren vor dem Europäischen Gericht und dem Bundesfinanzhof

3.000+

Mandanten in Europa und Übersee beraten

650+

Gerichtsverfahren vor nationalen und europäischen Gerichten

54+

5-Sterne Bewertungen auf zahlreichen Plattformen

50+

unterschiedliche Branchen in unserer Beratung

37 Jahre

Erfahrung unserer Kanzlei, die 1987 begründet wurde

Häufig gestellte Fragen

Warum gibt es die kostenlose Erstberatung und wie läuft das ab?
Ich bin Selbständig ohne Mitarbeiter - können Sie mir helfen?
Ich bin Selbständiger mit kleinem Team - kann O&W mir helfen?
Was ist der Unterschied zwischen O&W und Zollberatungen?
Ich bin Unternehmer mit > 25 Mitarbeitern - kann O&W helfen?
Wo finde ich Kundenstimmen und Beweise, dass es funktioniert?
Ist die Erstberatung wirklich kostenlos?
Meine Branche ist speziell, wem kann O&W helfen?
Welche Kosten können auf mich zukommen?
Wie erhalte ich die kostenlose Erstberatung?

Wie Sie unser Mandant werden:

Ihre Zeit ist kostbar - unsere auch

Darum ist die Aufnahme neuer Unternehmen für ein Aufschubkonto einfach und effizient in 3 Schritte gegliedert:

1. Termin buchen

Sie buchen sich einen Termin für einen Rückruf. Hier analysieren wir Ihre Situation und prüfen, ob Sie zu uns passen.

2. Kick-Off Call

Nachdem wir über die Konditionen gesprochen haben, steigen wir in einem umfassenden Kickoff-Call ins Thema ein. Unsere Anwälte haben sich hierauf speziell vorbereitet.

3. Erfolgreiche Optimierung

Sobald wir Sie aufgenommen haben, drohen keine schlaflosen Nächte mehr. Alles ist geregelt. Wir kümmern uns um Ihre Abläufe und halten Sie über Verbesserungen informiert.