Sind Sie unsicher, ob ein Aufschubkonto für Zoll- oder Einfuhrumsatzsteuer für Sie Sinn macht?
Wir helfen Ihnen kostenlos zu analysieren, ob ein Aufschubkonto für Unternehmen überhaupt Sinn macht. Unsere Experten sind seit über 36 Jahren im Zollrecht tätig und kenne alle Schritte bei der Zollverwaltung ganz genau.
Mit einem Aufschubkonto beim Zoll verfügt Ihr Unternehmen bis zu 3 Monate über mehr Liquidität und kann sich weiter entwickeln.
Legen Sie noch heute los und prüfen Sie, ob der Zahlungsaufschub auch für Sie einen Wettbewerbsvorteil bedeutet.
Ihr Dr. Tristan Wegner, Rechtsanwalt
Schieben Sie die Zahlung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer mit einem Aufschubkonto hinaus und gewinnen Sie mehr finanzielle Freiheit.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer müssen erst bis zu 3 Monate
später gezahlt werden.
Bis zu 5% Vorlageprovision auf verauslagte Einfuhrabgaben beim Spediteur sparen.
Keine Rückfragen durch den Zoll oder Spediteur und dadurch deutlich schnellere Einfuhrabwicklung.
Die Beantragung eines Aufschubkontos kann kompliziert sein - muss es aber nicht! Unsere Zollanwälte kennen sich mit dem Papierkram aus und können Sie daher umfassend beraten.
Alle Texte, Inhalte und Bilder die Sie auf diesen Seiten finden, sind lediglich allgemeine Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der hier bereit gehaltenen Informationen wird in keinem Fall übernommen. Jegliche Haftung, insbesondere für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die Nutzung der angebotenen Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit nicht wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.